Allgemeine Geschäfts- Bedingungen (AGB)

Lieferbedingungen

soweit nicht angegeben gilt EXW Börtlingen (gemäß Incoterms 2020)

Die Lieferungen und Leistungen (Vertragserfüllung) stehen unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften, insbesondere Exportkontrollbestimmungen sowie Embargos oder sonstigen Sanktionen, entgegenstehen. Die Vertragspartner verpflichten sich, alle Informationen und Unterlagen beizubringen, die für die Ausfuhr / Verbringung / Einfuhr benötigt werden. Verzögerungen aufgrund Exportprüfungen oder Genehmigungsverfahren setzen Fristen und Lieferzeiten außer Kraft. Werden erforderliche Genehmigungen nicht erteilt, gilt der Vertrag bezüglich der betroffenen Teile als nicht geschlossen; Schadenersatzansprüche werden insoweit und wegen vorgenannter Fristüberschreitungen ausgeschlossen.

Angebotsgültigkeit

wenn keine Gültigkeit im Angebot vermerkt wurde gilt immer der 31.12. des laufenden Jahres

Zahlungsvereinbarung

Wenn keine ausdrückliche Zahlungsvereinbarung definiert wurde gilt: Zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung und Rechnungserhalt ohne Abzug

Die Preise verstehen sich netto ohne Verpackung. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird, sofern diese anfällt, in der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Höhe gesondert in Rechnung gestellt. Die Zahlung erfolgt in Euro.

Gewährleistung

Sofern die Parteien nachfolgend oder in sonstigen Vereinbarungen nichts Abweichendes vereinbaren, richtet sich die Gewährleistung von Faude Tec GmbH gegenüber dem Besteller für die Mangelfreiheit der Vertragsgegenstände nach den gesetzlichen Regelungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab nach den vereinbarten Lieferbedingungen maßgeblichen Gefahrenübergang.
Faude  Tec GmbH hat einen mangelhaft gelieferten Vertragsgegenstand auf eigene Kosten nach Wahl von Faude Tec GmbH entweder nachzubessern oder erneut mangelfrei zu liefern. Zur Mängelbeseitigung hat der Besteller Faude Tec GmbH eine nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Verweigert er diese, so ist Faude Tec GmbH von der Mängelhaftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, worüber Faude Tec GmbH sofort zu verständigen ist, oder nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Faude  Tec GmbH, hat der Besteller das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von Faude Tec GmbH angemessenen Ersatz seiner Kosten zu verlangen.
Faude Tec GmbH steht es frei, die Mängelbeseitigung im eigenen Unternehmen, beim Besteller vor Ort oder an einem sonstigen geeigneten Ort zu erbringen. Befindet sich der Vertragsgegenstand nicht am Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs, so trägt der Besteller den Mehraufwand für die Nachbesserung. Dies sind insbesondere höhere Transport- oder Reisekosten. Vertragsgegenstände, die von Faude Tec GmbH nicht selbst hergestellt werden, müssen zur Nacherfüllung ggf. zum Hersteller verbracht werden. Der Besteller räumt dem Auftragnehmer dafür die ausreichende Möglichkeit ein, die Nacherfüllung durch den Hersteller/Sublieferanten durchführen zu lassen. Die Parteien sind sich darüber einig, dass Faude Tec GmbH zum Zwecke der Nacherfüllung auch eine Versendung ins Ausland durchführen darf, sofern keine exportrechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Die Kosten für den Versand werden dem Besteller im Gewährleistungsfall erstattet.
Der Besteller hat Mängel unverzüglich nach Ablieferung der Sache von FAuDE Tec GmbH schriftlich mitzuteilen. Bei versteckten Mängeln hat der Besteller unverzüglich nach deren Entdeckung den Mangel schriftlich an FAuDE Tec GmbH zu melden. Ansonsten sind jegliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
FAuDE Tec GmbH schließt die Gewährleistung für Schäden aus, die infolge unsachgemäßer Verwendung, Änderungen oder Eingriffen am Vertragsgegenstand, natürlicher Abnutzung, fehlerhafter Montage, Reparatur oder Wartung durch den Besteller oder Dritter entstanden sind. Dies gilt auch, wenn der Besteller oder ein Dritter Zubehör verwendet, das nicht den Vorgaben von FAuDE Tec GmbH oder von Dritten entspricht.

Haftung

Faude Tec GmbH haftet, egal auf welcher Rechtsgrundlage, nur für vorsätzliches sowie grob fahrlässiges Handeln, es sei denn (i) es liegt eine Verletzung von Leib-, Leben oder Gesundheit vor, (ii) es wurde eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, oder (iii) zwingende gesetzliche Bestimmungen sehen eine nicht abdingbare Haftung von Faude Tec GmbH vor. Im Falle der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten aufgrund einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden aus solchen Pflichtverletzungen.
Eine Haftung von Faude Tec GmbH für indirekte und / oder mittelbare Schäden jeglicher Art, (Mangel-) Folgeschäden oder Verluste wie z. B. Entgangener Gewinn, Ausfall von Einnahmen, Nutzungsausfall, Produktionsausfall, Kapitalkosten oder Kosten, die mit einer Betriebsunterbrechung verbunden sind, ist ausgeschlossen, außer im Fall von Vorsatz.
Eine Haftung von Faude Tec GmbH für entgangenen Gewinn und Schäden aus Betriebsunterbrechung ist auch dann ausgeschlossen, soweit das anwendbare Rechte solche Schäden im Einzelfall als direkte und / oder unmittelbare Schäden qualifiziert.
Im Übrigen ist die Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund begrenzt auf die Höhe des Auftragswertes. Der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung gilt für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von Faude Tec GmbH entsprechend. Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz haftet Faude Tec GmbH nach den gesetzlichen Vorschriften.

Dienstleistungen

Faude Tec GmbH bietet dem Besteller bei Bedarf mit dem Vertragsgegenstand verbundene, auf die Bedürfnisse des Bestellers zugeschnittene (Wartungs-)dienstleistungen an. Dienstleistungen werden nach Absprache mit Faude Tec GmbH erbracht.
Zusätzliche Arbeiten (z.B. technische Vor- und Nachbereitungszeit) und hierfür benötigte Materialien werden gesondert in Rechnung gestellt. Aufwendungen für Spesen (Reisezeit, -kosten, Verpflegungs- und Übernachtungspauschalen) werden nach Abschluss der Arbeiten ermittelt und nach Aufwand berechnet.
Wartezeiten, die nicht durch FAuDE Tec GmbH zu vertreten sind, sowie Überstunden, Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit werden nach angefallenem Aufwand abgerechnet. Es gelten die aktuellen Stundenverrechnungssätze von FAuDE Tec GmbH.

Eigentumsvorbehalt

Faude Tec GmbH behält sich das Eigentum am Vertragsgegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen sowie Erfüllung sämtlicher sonstiger aus dem Auftrag gegen den Besteller zustehenden Ansprüche vor.

Geheimhaltung

Dieses Angebot ist vertraulich und nur für die betriebsinterne Verwendung des Bestellers bestimmt. Beide Partner verpflichten sich, alle technischen, wirtschaftlichen und organisatorischen Informationen, Unterlagen und Daten, die Ihnen vor oder nach Erteilung dieses Auftrages vom jeweils anderen Partner direkt oder indirekt zugänglich werden („Vertrauliche Informationen“), vertraulich zu behandeln, Dritten nicht zugänglich zu machen und nicht für sonstige gewerbliche Zwecke zu verwenden. Als Dritte gelten nicht die mit Faude Tec GmbH verbundenen Unternehmen (§§ 15ff. AktG).

Gewerbliche Schutzrechte

Jede Partei bleibt Eigentümer seiner Vertraulichen Informationen. An den überlassenen Vertraulichen Informationen behält sich Faude Tec GmbH sämtliche Rechte, gleich welcher Art, insbesondere etwaige Rechte an Erfindungen und (gewerblichen) Schutzrechten, vor. Sofern einschlägig, räumt Faude Tec GmbH dem Besteller die zum vertraglich vorgesehen Gebrauch erforderlichen Nutzungsrechte am Vertragsgegenstand ein. Der Übergang von weitergehenden Rechten bedarf einer separaten schriftlichen Vereinbarung.

Compliance

Die Parteien bekennen sich zu einer korruptionsfreien Geschäftswelt. Sie verpflichten sich, jegliche Form korrupten Verhaltens und jegliches andere strafbare Verhalten zu unterlassen und alle nötigen Maßnahmen zu ergreifen, um solches Verhalten zu unterbinden.
Sollte eine der beiden Parteien gegen diese Verpflichtung verstoßen, ist die andere Partei berechtigt, jegliche Vertragsverhältnisse aus wichtigem Grund und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen.
Im Falle eines Verstoßes einer Partei gegen obige Verpflichtung ist die andere Partei im Übrigen berechtigt, sämtliche Geschäftsbeziehungen mit der verstoßenden Partei einzustellen, ohne sich hierdurch einer Haftung oder Ersatzverpflichtung, gleich auf welcher Rechtsgrundlage, auszusetzen.

Höhere Gewalt

Verzögerungen oder das Fehlschlagen der Leistung im Rahmen des Vertrages in Folge eines Ereignisses höherer Gewalt, ohne Fehler oder Verschulden des betroffenen Vertragspartners, gelten
solange als entschuldigt, solange das Ereignis fortdauert. Dies setzt voraus, dass der betroffene Vertragspartner den anderen Vertragspartner unverzüglich nach Auftreten des Ereignisses höherer Gewalt, spätestens jedoch 3 Tage danach, eine Mitteilung, mindestens in Textform, über Art und Umfang des aufgetretenen Ereignisses höherer Gewalt und dessen Auswirkungen, einschließlich der voraussichtlichen Dauer macht.
Ereignisse höherer Gewalt sind unvorhersehbare, unvermeidbare und außergewöhnliche Ereignisse wie z.B. Naturkatastrophen wie Fluten, Erdbeben, Wirbelstürme oder andere extreme natürliche Ereignisse, Rohstoff-, Energie- und Arbeitskräftemangel, Arbeitskämpfe, unverschuldete oder unvorhersehbare Betriebsstörungen, Brände, Unruhen, Kriege, Sabotagen, Terroranschläge oder auch der Ausbruch einer Epidemie bzw. Pandemie.
Sofern der betroffene Vertragspartner nicht glaubhaft versichern kann, dass eine Verzögerung durch höhere Gewalt 60 Tage nicht überschreitet oder wenn eine Verzögerung durch höhere Gewalt 60 Tage überschreitet, kann die andere Partei den Vertrag ohne eine Haftung kündigen.
Sollte sich aufgrund der aktuellen Pandemie (Coronavirus) die Vertragsdurchführung ganz oder teilweise verzögern oder unmöglich werden (insb. Rohstoff- oder Bauteileknappheit, Einreiseverbote, Betriebsschließungen), hat keine der Parteien dies zu vertreten und eine Haftung der Parteien ist ausgeschlossen (einschließlich Vertragsstrafen, Verzugszinsen, Verzugsschäden). Ist eine der Parteien von einer Verzögerung / Unmöglichkeit betroffen, so wird sie die andere Partei unter Angabe des jeweiligen Ereignisses und der voraussichtlichen Dauer davon unterrichten. Etwaige Liefer- bzw. Leistungsfristen – auch während des Verzuges – verlängern sich um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen; dies gilt auch, wenn solche Umstände bei Unterlieferanten eintreten.
Im Falle einer Erfüllungsverhinderung über einen Zeitraum von mehr als 4 Monaten oder einer wiederholten wesentlichen Erfüllungsverhinderung werden die Parteien eine Vertragsanpassung nach schriftlicher Aufforderung durch eine der Parteien verhandeln.
Die genannten Termine und sonstigen Zusagen sind nur dahingehend verbindlich, solange sie nicht aufgrund der aktuellen Ausnahmesituation (Pandemie Coronavirus) unmittelbar oder mittelbar beeinträchtigt werden. Im Falle von Beeinträchtigungen müssen vereinbarte Termine sowie sonstige Zusagen einvernehmlich entsprechend abgeändert werden.

Allgemeine Bestimmungen

Dieses Angebot bildet die Basis des Vertrages, der mit der zeitlich nachfolgenden Bestellung des Bestellers zustande kommt. Von dem vorliegenden Angebot abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt. Die Tatsache, dass Faude Tec GmbH Leistungen ohne ausdrückliche Einwände erbringt oder Zahlungen ohne Widerspruch annimmt, ist unter keinen Umständen eine Anerkennung von Bedingungen des Bestellers und stellt auch keinesfalls einen den Bedingungen des Bestellers entsprechenden Vertragsschluss durch schlüssiges Verhalten dar.
Dieses Angebot sowie ein hierauf basierender Vertrag, dessen Gültigkeit, Beendigung, Interpretation, Durchführung sowie jeglicher diesbezügliche Rechtsstreit unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des Internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht). Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von Faude Tec GmbH.

Faude Tec GmbH
Ödweilerhof 3

73104 Börtlingen

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